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Wichtiger Hinweis: Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Es ist daher zwingend notwendig, dass das Fahrzeug bei uns vorgefahren wird. Ohne eine Vorführung des Fahrzeuges kann kein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.
Es wird die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) überprüft. Bitte ermitteln Sie bereits im Vorfeld, wo sich diese Nummer befindet und zeigen Sie uns die Stelle bei der Überprüfung.
Dies ist jedoch nur möglich bei Fahrzeugen, die im Landkreis Haßberge stehen. Befindet sich Ihr Fahrzeug weiter außerhalb, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden des Standortes Ihres Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Versicherungsscheinheft
- Fahrzeug-Schein (ZB I)
- Fahrzeug-Brief (ZB II)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- ggf. notwendige Sicherheitsprüfung (SP)
- Kfz-Kennzeichen von noch zugelassenem Fahrzeug
- gültiges Ausweisdokument
- SEPA-Lastschriftmandat (siehe Homepage Landratsamt Haßberge)
- ggf. bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
zusätzlich bei Erledigung durch einen Dritten (auch bei Ehegatten) – Nur möglich, wenn der Halter im Landkreis Haßberge wohnt!!
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten und des Halters (Kopie genügt)
zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung