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Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen (gleicher Halter)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Fzg-Brief (ZBII) / Betriebserlaubnis – nur bei Änderung des Kennzeichens
- Fzg-Schein (ZB I)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- gültiges Ausweisdokument (Kopie genügt)
- SEPA-Lastschriftmandat
- ggf. bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
zusätzlich bei Fzg. die länger als 7 Jahre abgemeldet waren:
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Datenblatt bzw. Bescheinigung über die Einzelgenehmigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
zusätzlich bei Erledigung durch einen Dritten (auch bei Ehegatten):
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten und des Halters (Kopie genügt)
zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Umkennzeichnung des Fahrzeuges:Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Fahrzeug-Schein / ZB I
- Fahrzeug-Brief / ZB II
- bisherige Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- gültiges Ausweisdokument (Kopie genügt)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige v. der Polizei, evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
zusätzlich bei Erledigung durch einen Dritten (auch bei Ehegatten):
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten und des Halters (Kopie genügt)
zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung